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  • Blog-Artikel von Kerstin

    Presseerklärung Flüchtlingsrat Brandenburg:

    „Denkzettel für strukturellen und systeminternen Rassismus an das Rechtsamt der Stadt Brandenburg“ des Flüchtlingsrats fällt unter die Meinungsfreiheit

    Der Flüchtlingsrat Brandenburg hatte anlässlich des Antirassismustages 2010 einen „Denkzettel für strukturellen und systeminternen Rassismus“ an das Rechtsamt der Stadt Brandenburg an der Havel verliehen. Mit dem Denkzettel kritisierte der Flüchtlingsrat, dass eine Sachbearbeiterin der Behörde einem Flüchtling wider besseres Wissen eine Vortäuschung seiner fachärztlich bescheinigten Gehörlosigkeit unterstellte und so seinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ablehnte.

    Die Sachbearbeiterin des Rechtsamt Brandenburg zeigte daraufhin die Verantwortlichen des Flüchtlingsrats wegen übler Nachrede an. Im März 2012 verurteilte das Amtsgericht Potsdam zwei Mitarbeiter des Flüchtlingsrates wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe. Die gegen das Urteil eingelegte Berufung wurde vom Landgericht Potsdam wegen „offensichtlicher Unbegründetheit“ nicht zur Entscheidung angenommen.

    Das Bundesverfassungsgericht hob mit seinem heute veröffentlichten Beschluss diese Verurteilung auf. Es stellte fest, dass die gerichtlichen Entscheidungen die Mitarbeiter des Flüchtlingsrats in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzen. Zur Begründung führte das Verfassungsgericht aus, dass die Gerichte den Schutzgehalt des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung zu Unrecht verkürzt hätten. Gerade das Recht, behördliche Maßnahmen ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehöre zum Kernbereich der Meinungsfreiheit.

    „Ich bin sehr froh über diese klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, weil damit die Versuche seitens der Vertreter der Stadt Brandenburg und der Potsdamer Gerichte, uns mundtot zu machen, unterbunden worden sind“, so Harald G., einer der Beschwerdeführer.

    Für den Flüchtlingsrat, der sich u.a. als Lobbyorganisation für die Interessen von Flüchtlingen versteht und sich mit diesem Selbstverständnis gegen diskriminierende und menschenunwürdige Zustände und Praktiken gegenüber Flüchtlingen engagiert, sind die Verleihungen des Denkzettels eine wichtige Möglichkeit, öffentlich auf unhaltbare Zustände aufmerksam zu machen.

    Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrates Regina Götz: „Immer wieder sind insbesondere Flüchtlinge mit staatlichem Rassismus konfrontiert, wie auch das aktuelle Beispiel der Äußerungen von Richterin Petzoldt am Amtsgericht Eisenhüttenstadt zeigt. Dass uns das Bundesverfassungsgericht nun in unserer Arbeit stärkt und der Kriminalisierung unserer Tätigkeit entschieden entgegen tritt, ist für die gesellschaftspolitische Arbeit gegen strukturellen Rassismus von erheblicher Bedeutung.“

  • Blog-Artikel von Kerstin

    Pressemitteilung Bayerischer Flüchtlingsrat

    Bayern und andere unionsgeführte Bundesländer verweigern zügige Aufnahme von Familienangehörigen in Deutschland lebender Syrer

    Wie aus einer Antwort auf eine Bundestagsanfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) vom Mittwoch den 07.08.2013 hervorgeht, spricht Bayern sich gegen eine zügige Aufnahme syrischer Flüchtlinge durch ihre in Deutschland lebenden Angehörigen aus. Neben der von der Bundesregierung zugesicherten Aufnahme von 5000 Syrern, wurden den Bundesländern eigene Aufnahmeprogramme für Familienangehörige ermöglicht. Ein solches lehnt Bayern zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch ab. Damit ist es in Bayern lebenden Syrern unmöglich, ihre Verwandten zu sich zu holen und so vor dem blutigen Bürgerkrieg und dem Elend in den Nachbarstaaten zu schützen. Nicht einmal die Aufnahme in den eigenen Wohnräumen, welche den Freistaat keinen Cent kostet, wurde auf den Weg gebracht.

    Die Angst der Syrer in Deutschland um ihre Verwandten wächst währenddessen täglich. Erst am Montag machte ein aus Syrien geflüchteter Mann in München mit einer Verzweiflungstat auf seine ausweglose Situation aufmerksam. Er stieg auf einen Kran und drohte herunter zu springen, sollte er seine Frau und Kinder nicht zu sich holen dürfen. Erst nach 17 Stunden endete das Drama, nachdem der Mann von dem Kran geholt worden war.

    „Während des Bosnienkrieges wurde die Aufnahme von Flüchtlingen durch Familienangehörigen und Kirchengemeinden unbürokratisch ermöglicht, tausende konnten so vor Krieg und Verfolgung geschützt werden.“ erklärt Tobias Klaus vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Dass Bayerns Innenminister Herrmann ein solches Aufnahmeprogramm für Syrer verweigert, ist zynisch und menschenverachtend. Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle deutschen und syrischen Staatsangehörigen, die in panischer Angst um ihre Angehörigen sind. Wir fordern ein sofortiges unbürokratisches Aufnahmeprogramm, auch für diejenigen, die nicht genug Geld haben alleine für alle Kosten aufzukommen.

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